Verschärfung der Erbschaftsteuerverschonung
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24. Oktober 2017 Az. II R 44/15 die bisher geübte Praxis der Anerkennung gewerblicher Wohnungsunternehmen im Rahmen der Erbschaftssteuer-vergünstigung nach § 13a in Verbindung mit § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG verschärft.