Renovierung von Wohnraum

Der Bundesgerichtshof bleibt bei seiner restriktiven Haltung bei der Renovierung von Wohnraum. Mit Urteil vom 22.08.2018, Az. VIII ZR 277/16 hat er klargestellt: Auf Mieter dürfen Schönheitsreparaturen nicht abgewälzt werden, wenn er in eine nicht renovierte Wohnung eingezogen ist, es sei denn, der Vermieter gewährt einen angemessenen Ausgleich.