Rechtsgebiet

Betriebs-
verfassungsrecht

Die Betriebsverfassung regelt die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Rahmen der betrieblichen Interessenvertretung.

Beratungsschwerpunkte

Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts oder auch Betriebverfassungsrechts kümmern wir uns um die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten.

  • Beteiligung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Betriebsänderungen einschließlich Interessenausgleich und Sozialplan

Ansprechpartner

Volker Ernst

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir sind für Sie da.