Rechtsgebiet

Erbrecht

Auf dem Gebiet des ‚Erbrechts‘ helfen wir Privatpersonen bei Testamenten und Erbfällen aber auch Unternehmen bei Nachfolgeregelungen.

Beratungsschwerpunkte

  • Testamente, Erbverträge einschließlich Erb- und Pflichtteilsverzichte sowie Vermächtnisse

  • Pflichtteilsrecht

  • Erbscheine

  • Unternehmensnachfolge

  • Vermögensnachfolge

Ansprechpartner

Volker Rehboldt

Rechtsanwalt und Notar

Matthias Hoppmann

Rechtsanwalt und Notar a. D.

Wir sind für Sie da.