Rechtsgebiet

Wirtschaftsstrafrecht

Ganzheitliche und persönliche Betreuung im Wirtschaftsstrafrecht

Beratungsschwerpunkte

Übersicht

  • § 263 StGB Wirtschaftsstrafrecht

  • § 264 StGB Subventionsbetrug

  • § 264a StGB Kapitalanlagenbetrug

  • § 266 StGB Untreue

  • Korruptionsdelikte: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsnahme- und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

  • Insolvenzstraftaten, insbesondere Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 4 InsO, §§ 283 ff. StGB

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB

Beratungsansatz

Wir bieten eine ganzheitliche und persönliche Betreuung im Wirtschaftsstrafrecht. Neben den Strafverfahren entstehen vielfach zivilrechtliche Forderungen, die wirtschaftlich zu Liquiditätsstockungen und am Ende auch zur Überschuldung führen können. Entscheidend ist daher im Wirtschaftsstrafverfahren, zivilrechtliche Ansprüche und Gegenansprüche mit zu prüfen und geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten im Strafverfahren und im Zivilverfahren sind getrennt zu prüfen, da es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt.

Ansprechpartner

Volker Ernst

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir sind für Sie da.