Aufhebung der Verwalterzustimmung bei Verkauf einer Eigentumswohnung

26.03.2024

Viele Teilungserklärungen regeln, dass im Fall der Veräußerung einer Eigentumswohnung der Verwalter zustimmen muss. Diese Zustimmung ist notariell zu beglaubigen. Auch muss der Verwalter notariell beglaubigt nachweisen, dass er zum Verwalter gewählt wurde.

Nach Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes ist es nun einfacher möglich, diese notwendige Verwalterzustimmung aufzuheben. Die Teilungserklärung muss nicht zwingend geändert werden. Es genügt ein formgerechter Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der vom Verwalter beim Grundbuchamt zur Eintragung in jedem Wohnungsgrundbuch angemeldet werden kann.

Für Rückfragen wenden Sie sich an Notar Rüdiger Giesemann oder Rechtsanwalt Gunnar Voigt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir sind für Sie da.