GbR – Das neue Gesellschaftsregister 2024

12.12.2023

Das Gesellschaftsregister ist ein neu geschaffenes Register für die GbR. Geführt wird es von den Amtsgerichten, die auch für die Handelsregister zuständig sind.

In vielen Fällen wird die Eintragung in das Gesellschaftsregister zu einem faktischen Zwang, da die GbR die Registrierung vornehmen muss, um ihre Handlungsfähigkeit zu behalten.

Verfügt die GbR über Rechte, z. B. Immobilieneigentum, für die eine Eintragungspflicht in ein öffentliches Register (z. B. Grundbuch) besteht, wird die Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister zwingend ab dem 01.01.2024. Ohne Eintragung kann kein Immobilienkaufvertrag oder ein Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen durchgeführt werden.

Die Eintragung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter. Enthalten sein muss der Name der Gesellschaft, Sitz, Anschrift und Vertretungsregelung.

Für den Gesellschaftsvertrag besteht keine notarielle Beurkundungspflicht. Mit der Registrierung der GbR im Gesellschaftsregister ist diese verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen. Die Gesellschaftsverträge sollten aufgrund der neuen Gesetzeslage überprüft werden.

Wir sind für Sie da.