Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen

22.02.2023

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erzielt damit grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dadurch entstehende Gewinne sind zu versteuern. Um steuerliche Anreize zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen, wird seit Beginn des Jahres 2023 der Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern steuerfrei gestellt. Der Erwerb derartiger kleinerer Photovoltaikanlagen ist nunmehr auch umsatzsteuerfrei.

Wir sind für Sie da.